3,5 und 4,5 Jahre Haft für „Polizei-Trick“

Das Landgericht Bielefeld verurteilte zwei Norddeutsche mit Wurzeln in Kasachstan, die sich als Polizisten ausgegeben hatten, am 12.06.2019 zu 3 Jahren und 6 Monaten sowie 4 Jahren und 6 Monaten wegen Betruges. Die Strafen weichen von einander ab, da einer der Täter vorbestraft war.

Beide Täter waren sogenannte Abholer. Ihre Aufgabe war es, bei vornehmlich alten Mitmenschen Gelder und Schmuck abzuholen um es vor vermeintlichen Einbrechern in Sicherheit zu bringen. Dabei wurde vorgegaukelt, sie seien Polizeibeamte.

Die hinter dem Betrug stehenden Haupttäter aus der Türkei sind noch immer aktiv. Es handelt sich wohl um ein professionell agierendes Callcenter das mit hoher krimineller Energie vorgeht.

Falls Sie einen Anruf bekommen, bei dem von der Polizei wegen drohender Gefahr die Herausgabe von Wertgegenständen gefordert wird sollten Sie unbedingt nachforschen. Zumindest sollte ein Rückruf bei der Polizei erfolgen. Dazu bitte weder eine von den ursprünglichen Polizisten genannte Rufnummer verwenden, noch das selbe Telefon auf dem angerufen wurde. Dieses bzw. die Verbindung wird bei solchen Fällen oft manipuliert.

Die korrekte Rufnummer der örtlichen Polizei können Sie öffentlichen Medien entnehmen. Notfalls kann auch die allgemein bekannte Notfallrufnummer gewählt werden. Falls sie kein Zweittelefon (z.B. Handy) haben fragen Sie bitte Ihre Verwandtschaft oder Nachbarn.

Natürlich können Sie auch einen Rechtsanwalt einschalten und mit der Erforschung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung beauftragen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, aber in jedem Fall sinnvoller als den Verlust der Altersvorsorge zu riskieren.