Bewährungsstrafe wegen wiederholter Schwarzfahrten

Wie bereits früher in den Neuigkeiten berichtet gibt es Fälle, in denen wegen einer Vielzahl von Taten und Vorstrafen auch wegen dem vermeintlich harmlosen Delikt des Schwarzfahrens (oder in der Fachsprache Leistungserschleichung gem. § 265a StGB) eine Freiheitsstrafe verhängt wird.

Wie bereits berichtet gibt es Forderungen aus der Politik, den Straftatbestand zu streichen. Sogar der Richterbund sprach sich für eine Änderung aus, nach der nur noch bei zusätzlicher Überwindung von Sicherungsmaßnahmen eine Straftat vorliegen soll (z.B. Überspringen eines Drehkreuzes am Einlass). Bis jetzt ist eine tatsächliche Anderung des § 256a StGB aber nicht absehbar.

Heute verhandelte ich einen solchen Extremfall vor dem Landgericht Limburg. In erster Instanz wurde der Täter wegen vieler Vorstrafen und einer Vielzahl von Schwarzfahrten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auf die von mir eingelegte Berufung hin wurde das Urteil auf 4 Monate reduziert, eine Bewährung wurde gleichwohl immer noch nicht gewährt. Auf die sodann von mir eingelegte Revision hin wurde das Berufungsurteil aufgehoben und erneut vor einer anderen Kammer über die Berufung verhandelt. Die 4 Monate blieben, aber diesmal wurde eine Aussetzung zur Bewährung gewährt. Wegen einer früheren Verurteilung, ebenfalls wegen Leistungserschleichung in einer Vielzahl von Fällen, in der 10 Monate Freiheitsstrafe ausgesprochen wurden, wurde die dort gewährte Bewährung widerufen. Auch diese Entscheidung konnte von mir gekippt werden, so dass nur die Bewährungszeit etwas verlängert wurde. An der Grundentscheidung war ich leider nicht als Verteidiger beteiligt, sonst wäre auch diese sicherlich aufgehoben worden.

Der Fall zeigt, wie drastisch die Folgen wiederholter Schwarzfahrten sein können, obwohl es sich im Volksmund um ein Kavaliersdelikt handelt.

Ohne die jahrelange, unnachgiebige Verteidigung durch mehrere Instanzen hindurch hätte hier eine Freiheitsstrafe von fast zwei Jahren verbüßt werden müssen. Das alles nur wegen reiner Schwarzfahrten. Der Kostenaufwand für alle Beteiligte und auch die Staatskasse ist enorm und mit der Schwere des Vergehens kaum vereinbar.

Meines Erachtens nach sollte die Politik hier entsprechend dem Vorschlag des Richterbundes tätig werden.