Bundesrat für grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht

Der Bundesrat hat am 19.10.2018 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem im Gericht ein grundsätzliches Verhüllungsverbot gelten soll (BR-Drs. 408/18 (B)).

Zur Begründung wird ausgeführt, dass es der Wahrheitsfindung abträglich sei, wenn ein Gericht die Mimik der Beteiligten nicht wahrnehmen könne, da diese für die Beurteilung des Aussagewertes relevant sei. Der teilweise damit verbundene Eingriff in die Religionsfreiheit sei gerechtfertigt um die Funktionsfähigkeit der Gerichte zu gewährleisten.

Für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken sowie für verdeckte Ermittler und für zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte sind Ausnahmen vorgesehen. Zudem soll das Gericht im Einzelfall Ausnahmen gestatten können, wenn die Verhüllung nicht relevant ist. Das Bedecken der Haare und des Halsbereichs soll nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich keine Verhüllung darstellen.