Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit  Urteil vom 27.03.2018 (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Mietpreisbremse in Hessen unwirksam ist, da das Land die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet hat (Az.:2-11 S 183/17).

Das Gericht führte aus, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich eine Begründung verlangt habe, warum ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte. Diese fehle in Hessen. Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen.