Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Mit bis zu 150.000  neuen Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften rechnet der Deutsche Richterbund wegen des neuen Gesetzes gegen Hasskriminalität. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte: „Ein erheblicher Teil davon wird anschließend auch die Strafgerichte beschäftigen. Nach den üblichen Personalschlüsseln der Justiz braucht es bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter, um die neuen Aufgaben effektiv bewältigen zu können.“

Für die Strafjustiz wird das neue Gesetz gegen Hasskriminalität wohl ein Kraftakt. Gleichwohl betonte Rebehn, dass es richtig sei, dass die Bundesregierung Bedrohungen, Hass und Hetze im Netz konsequenter verfolgen und Strafvorschriften erweitern will. „Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen.“

Zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat das Bundesjustizministerium für die bessere Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor allem im Internet kürzlich ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die stärkere Verpflichtung sozialer Netzwerke vorsieht, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Außerdem werden im Strafgesetzbuch verschiedene Straftatbestände geändert und erweitert.