OLG Hamm: Schadenersatz im Diesel-Skandal auch bei Kauf nach Presseberichterstattung möglich

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 10.09.2019 (Az.: 13 U 149/18) entschieden, dass Volkswagen auch bei einem Kauf im Jahr 2016, also nach der umfangreichen Berichterstattung in der Presse, durchaus noch Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin glaubhaft geschildert, warum sie trotz der Berichterstattung nicht davon ausging, ein betroffenes Fahrzeug zu erwerben. Einen beim Verkauf des Fahrzeugs erteilten Hinweis auf das Problem hatte Volkswagen erst in der mündlichen Verhandlung am OLG und damit prozessual zu spät vorgetragen.

Wie in den meisten dieser Fälle wurde der Abschluss des Kaufvertrages als Schaden anerkannt und damit die Rückabwicklung als Schadenersatz zugesprochen.