Vergleich in Musterfeststellungsklage zum Dieselskandal

Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen einigten sich in einem Vergleich darauf, dass Kunden je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten sollen. Durchschnittlich sollten rund 15% des ursprünglichen Kaufpreises gezahlt werden. Etwa eine Viertelmillion Geschädigte sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten wollen. Das Angebot soll nicht gelten für Kunden die vor dem 31.12.2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten.

Interessant ist, dass die Betroffenen bis zum 20.04.2020 entscheiden sollen, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen. Volkswagen habe auf diesem Termin bestanden, da sich der Bundesgerichtshof am 05.05.2020 erneut mit dem Dieselbetrug befassen möchte. Unter anderem werde es in Karlsruhe dann voraussichtlich darum gehen, ob Schadensersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt seien.

Meiner Auffassung nach sind Nutzungsentschädigungen durch die Kunden nicht zu zahlen. Die Argumentation hierzu ist komplex und würde den Rahmen der Neuigkeitensektion sprengen. Die Instanzgerichte hatten fast durchgängig zu Lasten der Kunden Nutzungsentschädigungen angerechnet. Der BGH könnte dies aber durchaus so sehen wie ich und gegen VW entscheiden. Davor hat man bei VW natürlich Angst, da dann erheblich höhere Zahlungen an die Kunden nötig würden. Deshalb wurden auch bisher durchaus deutlich höhere Zahlungen erreicht als nach dem Vergleichsangebot in der Musterfeststellungsklage.

Daher würde ich grundsätzlich von der Annahme des Angebot abraten. Wer allerdings risikoscheu ist oder mangels Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten meiden möchte, mag mit dem Angebot gut fahren.