BVerfG kippt Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Mit Urteil vom 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das auch die Freiheit einschließe, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. § 217 StGB mache eine assistierte Selbsttötung weitgehend unmöglich.

Das Verbot wurde 2015 eingeführt um insbesondere Suizidhilfe-Vereine zurückzudrängen. Das Bundesverfassungsgericht würdigt zwar die Intention des Gesetzgebers, Menschen vor Druck hin zum Suizid schützen zu wollen, sieht aber die Möglichkeit der freien Suizid-Entscheidung zu stark eingeschränkt.

Die Entscheidung ist äußerst umstritten, meiner Auffassung nach aber längst überfällig.

Den Urteilstext auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts finden Sie HIER.