Neuigkeiten

LG Limburg verhängt 13 Jahre Haft für gescheiterten Jura-Studenten

Das Landgericht Limburg hat am 02.11.2018 einen 45-Jährigen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte soll für mindestens 20 Raubüberfälle auf Geschäfte und Banken seit 2002 in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verantwortlich sein.

Mit der Beute soll er 16 Jahre lang seinen Lebensunterhalt finanziert und seinem unwissenden Umfeld eine Tätigkeit bei einem namhaften Autohersteller vorgegaukelt haben.

Pikant: der Verurteilte hatte wohl erfolglos Rechtswissenschaften studiert.

Bundesrat für grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht

Der Bundesrat hat am 19.10.2018 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem im Gericht ein grundsätzliches Verhüllungsverbot gelten soll (BR-Drs. 408/18 (B)).

Zur Begründung wird ausgeführt, dass es der Wahrheitsfindung abträglich sei, wenn ein Gericht die Mimik der Beteiligten nicht wahrnehmen könne, da diese für die Beurteilung des Aussagewertes relevant sei. Der teilweise damit verbundene Eingriff in die Religionsfreiheit sei gerechtfertigt um die Funktionsfähigkeit der Gerichte zu gewährleisten.

Für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken sowie für verdeckte Ermittler und für zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte sind Ausnahmen vorgesehen. Zudem soll das Gericht im Einzelfall Ausnahmen gestatten können, wenn die Verhüllung nicht relevant ist. Das Bedecken der Haare und des Halsbereichs soll nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich keine Verhüllung darstellen.

 

Betrug beim Online-Dating

Das Landgericht München I hat mehrjährige Haftstrafen gegen drei Angeklagte wegen Betrugs beim Online-Dating ausgesprochen. Ein Angeklagter wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, ein zweiter zu zwei Jahren und sechs Monaten und ein dritter zu drei Jahren und zwei Monaten Jugendhaft.

Insgesamt sollen die Angeklagten mehr als eine Million Euro erbeutet haben. indem sie sich als angesehene und begehrenswerte Personen ausgaben, Frauen mittleren bis gehobenen Alters umgarnten und sich schließlich unter unterschiedlichen Vorwänden Geld zahlen ließen. Die Methode ist allgemein als „Love Scamming“ bekannt, da dabei das grundlegend Bedürfnis der Menschen geliebt zu werden, ausgenutzt wird.

Die Dunkelziffer bei diesen Delikten wird als sehr hoch eingeschätzt, da die Opfer oft aus Scham keinen Strafantrag stellen.

Urteil im Strafprozess um Einsturz des Kölner Stadtarchivs

Im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht Köln am 12.10.2018 einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Drei andere Angeklagte wurden freigesprochen.

Nach der Ürberzeugung des Gerichts stand fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte.

Aufgrund drohender Verfolgungsverfährung in 2019 fand das Verfahren unter Zeitdruck statt.

Diesel Fahrverbot in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe mit Urteil vom 09.10.2018 entschieden, der Luftreinhalteplan der Hauptsstadt müsse bis spätestens 31.03.2018 so fortgeschrieben werden, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthalte. (Az.:10 K 207.16). Hierzu müsse für insgesamt 15 km Straßenstrecke geprüft werden, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde die Berufung zugelassen.

Warnung vor der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale

Seit kurzem werden Telefaxe einer „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ versendet. Entgegen der Aufmachung handelt es sich um kein offizielles Behördenschreiben.

Folgt man der Aufforderung, das Formular ausgefüllt zurückzusenden geht man einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit und Kosten von insgesamt 1.777,86 EUR ein. Ob die Leistungen die diesem Betrag gegenüberstehen werthaltig sind darf stark bezweifelt werden.

Insgesamt erinnert die Aufmachung und Vorgehensweise sehr stark an die Telefaxe des „Zentralen Gewerberegisters“ vor denen wir bereits früher gewarnt hatten.

Von einer Unterzeichnung wird daher diesseits dringend abgeraten. Sollten Sie bereits unterschieben haben wenden Sie sich bitte sofort an mich, damit fristgebundene Maßnahmen wie Widerspruch und Anfechtung wirksam vorgenommen werden können.

Hilfsweise ordentliche Kündigung trotz Nachzahlung wirksam

Vor einiger Zeit hatte ich berichtet, dass das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 13.10.2017 zu Az. 66 S 90/17 entschieden hatte, dass bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II Nr.3 BGB) eine gleichzeitig vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung unwirksam sei. Hintergund war die Argumentation, dass mit der fristlosen Kündigung das Mietverhältnis beendet würde und daher eine ordentliche Kündigung mangels Mietverhältnisses gar nicht mehr möglich sei. Daran ändere sich auch nichts, wenn die fristlose Kündigung später wegen Nachzahlung der Mietrückstände nach § 569 III Nr. 2 BGB unwirksam werde.

In zwei anderen Fällen dieser Art hat nun der BGH entschieden, dass eine solche hilfsweise ordentliche Kündigung wirksam sei. Die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung werde rückwirkend wirksam, so dass ein ordentlich zu kündigendes Mietverhältnis zum Zeitpunkt der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung bestünde.

Ich halte die Entscheidung für problematisch, wenngleich sie durchaus vorhersehbar war. Ich selbst habe die kurzzeitig bestehende mieterfreundliche Rechtsprechung genutzt und Prozesserfolge erzielt. Mit der BGH Entscheidung wird die Instanzrechtsprechung wohl keinen Widerspruch mehr erheben. Problematisch ist die Rechtsprechung, da meines Erachtens nach die beabsichtigte Wirkung des § 569 III Nr. 2 BGB größtenteils umgangen wird, wenn die Nachzahlung erfolgt, dann aber wegen des zwangsläufig vorliegenden Zahlungsverzuges gleichzeitig ein ordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, der mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung genutzt wird. Zwar muss dann noch im Einzelfall geprüft werden, ob die ordentliche Kündigung wirksam ist und die Verbessung von der fristlosen zur fristgerechten Kündigung bleibt, jedoch dürfte der Gesetzgeber mehr gewollt haben, nämlich den Weiterbestand des Mietverhältnisses.

Gerichtliche Gutachterin (aussagepsychologisches Gutachten) muss Justizopfer Schmerzensgeld zahlen

Eine Psychologin muss, nachdem der Bundesgerichtshof ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hatte, nunmehr 60.000 € Schmerzensgeld an einen unschuldig Verurteilten zahlen. Dieser war wegen sexuellen Kindesmissbauchs zu drei Jahren Haft verurteilt worden, von denen er zwei verbüßt hatte.

Das aussagepsychologische Gutachten (auch Glaubwürdigkeitsgutachten genannt) der Psychologin zu der Aussage des vermeintlichen Opfers, auf dem die Verurteilung maßgeblich beruhte, wurde von einem Experten als grob fahrlässig bezeichnet.

Weitere Schadensersatzansprüche in ähnlicher Höhe werden gesondert verfolgt.

Auch wenn es sich sicher um einen Extremfall handelt leiden aussagepsychologische Gutachten oft an erheblichen Mängeln. Da diese vor allem bei Sexualdelikten eingeholt werden, also meist zu Vorwürfen mit erheblicher Strafandrohung, ist die Kenntnis der insoweit bestehenden Problemfelder von erheblicher Bedeutung für die Verteidigung.

 

Verschlechterung bei Einspruch gegen Strafbefehl

Aus gegebenem Anlass ein paar kurze Erläuterungen zum Einspruch gegen einen Strafbefehl. Es sollte keinesfalls als Reflex gegen jeden Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Dies insbesondere, da im Strafbefehlsverfahren das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) nicht gilt (§ 411 IV StPO).

Das bedeutet, dass das Gericht nach dem Einspruch in der dann folgenden Hauptverhandlung durchaus auch eine höhere Strafe aussprechen kann. In der Regel weist ein fair arbeitendes Gericht deutlich hierauf hin, wenn es eine höhere Strafe ernstlich in Betracht zieht.

Eine Rücknahme des Einspruchs ist zwar möglich, ab Beginn der Hauptverhandlung aber von der Zustimmung der Staatsanwaltschaft abhängig (§ 411 III i.V.m. § 303 StPO). Eine Garantie, dass die Zustimmung erteilt wird gibt es nicht.

Anders verhält es sich soweit lediglich die Höhe der Tagessätze angegriffen wird. Insoweit darf nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden. Über einen solchen Einspruch kann zudem auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

Die Einspruchseinlegung sowie ggf. eine eingeschränkte Einspruchseinlegung sollte also gut überlegt sein. Wegen der Zweiwochenfrist für die Einlegung  (§410 I 1 StPO) sollte im Zweifel zeitnah nach Zugang ein Strafverteidiger konsultiert werden.

Messerstecher von Kandel zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Vor acht Monaten wurde in Kandel eine fünfzehnjährige mit einem Messer tödlich verletzt. Nunmehr wurde deren Ex-Freund vom Landgericht Landau wegen Mordes und Köperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstarfe von siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags.

Zugunsten des Täters wurde angenommen, dass dieser zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war, da das Alter nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte. Diese Entscheidung war von zentraler Bedeutung, da der Prozess deshalb nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde und Jugendstrafe zu verhängen war, statt der für Mord im Erwachsenenstrafrecht anzuwendenden, lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der Fall hatte, insbesondere wegen dem unklaren Alter des Täters und dem Rachemotiv des Täters bundesweit für Aufsehen gesorgt.