Geständniswiderruf

Im Mordfall Walter Lübcke soll der mutmaßliche Täter bei einem Termin vor dem BGH sein Geständnis widerrufen haben.

Da das Geständnis sehr detailliert gewesen und Täterwissen enthalten haben soll dürften die Auswirkungen auf das Verfahren überschaubar sein.

Wird ein Geständnis widerrufen so ist dieses nicht aus der Welt. Vielmehr wird überprüft, ob das ursprüngliche Geständnis glaubhaft war. Schon ohne Widerruf ist dies Pflicht des Gerichts, da durchaus auch falsche Geständnisse abgelegt werden. Gründe hierfür können der Schutz des wahren Täters oder auch mal eine Geistesstörung sein. Im Grunde ist ein Geständnis nur eine Aussage des Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten und der Widerruf eine andere Aussage. Ob und ggf. welche dieser Aussagen der Wahrheit entspricht hat das Gericht gründlich zu überprüfen.

Zwar darf ein widerrufenes Geständnis in der Hauptverhandlung nicht verlesen werden, wenn es nicht vor einem Richter erfolgte, jedoch können durchaus die Vernehmungsbeamten als Zeugen vom Hörensagen vernommen werden, womit das Geständnis am Ende dann doch formell in den Prozess eingeführt wird.

Im Fall Lübcke wirkt der Widerruf wie eine taktische Maßnahme des neuen Pflichtverteidigers, z.B. zur Erreichung einer Verfahrensabsprache oder Ähnliches.