Landgericht Limburg verurteilt VW zu Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs

Das Landgericht Limburg hat in einem von mir (Rechtsanwalt Martin Riebeling) geführten Verfahren den VW Konzern, im Rahmen des Dieselskandals, zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt (Urteil vom 13.11.2018 – 4 O 354/17).

Die Verurteilung erfolgte einem Hilfsantrag folgend nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung. Die Klägerin muss sich aber Nutzungsersatz anrechnen lassen. Da der Hauptantrag auf Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs ohne Nutzungsersatz abgewiesen wurde und auch rechtliche Bedenken wegen des Nutzungsersatzes im Rahmen des § 826 BGB bestehen, wird diesseits Berufung eingelegt.

Nach hier vertretener Auffassung bestehen gute Aussichten, dass das OLG Frankfurt nach dem bereits jetzt guten Ergebnis auch noch den Nutzungsersatz kippen wird. Den bisherigen Erfahrungen nach wird VW es aber kaum auf ein solches Urteil des OLG ankommen lassen und einen Vergleich mit Verschwiegenheitsklausel anbieten. Der nötige Druck hierzu ist mit dem guten erstinstanzlichen Urteil jedenfalls aufgebaut.