Vermögensstrafrecht

In das Gebiet Vermögensstrafrecht fallen Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Ähnliches. Die Einziehung von Taterträgen ist bei solchen Straftaten oft ein beinahe ebenso wichtiges Thema wie die strafrechtliche Verurteilung selbst. Der Blick über den strafrechtlichen Tellerrand ist hier ebenfalls besonders wichtig, da neben dem Ermittlungsverfahren oder dem strafrechtlichen Hauptverfahren oft noch zivilrechtliche Ansprüche bestehen, die vom Verteidiger bei Entscheidungen im Strafverfahren berücksichtigt werden müssen.

Neben den eher alltäglichen und oft überschaubaren Vorwürfen fällt auch das Wirtschaftsstrafrecht in diesen Bereich, unter das neben Betrug insbesondere auch Straftaten wie Steuerhinterziehung, Korruption und Insolvenzdelikte fallen. Mit gutem Grund gibt es hier Schwerpunktstaatsanwaltschaften und spezielle Wirtschaftsstrafkammern. Die oft komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge mit dem Wirtschaftsleben bedürfen besonders gründlicher Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Verfahrensabsprachen sind auf diesem Rechtsgebiet besonders relevant und führen oft zu günstigen Ergebnissen. Da in diesem Bereich auch oft die Presse involviert ist sollte hier kein Rechtsanwalt gewählt werden der sich in der Öffentlichkeit produzieren möchte. Ein seriöser Verteidiger auf diesem Rechtsgebiet hält sich, soweit dies möglich ist, im Hintergrund und spricht nur mit der Presse wenn dies unumgänglich oder vom Mandanten ausdrücklich gewünscht ist.

Ihr Ansprechpartner:  Rechtsanwalt Martin Riebeling